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Geschichte der Nationalphonothek
Vorgeschichte der Stiftung Schweizerische Nationalphonothek
Zwölf Jahre Geduld
Am 27. Oktober 1972 schrieb Robert Wyler, damals Leiter der Abteilung Sondersammlungen der Schweizerischen Landesbibliothek in einem Bericht: "Die Schweizerische Landsbibliothek begrüsst alle Anstrengungen sehr, die zur Gründung einer schweizerischen Phonothek führen. Weder verfügt sie gegenwärtig über das Personal noch über die Räumlichkeiten, um eine solche Aufgabe von sich aus durchführen zum können."
Robert Wyler gehört zum kleinen Kreis jener Personen, die sich während mehr als eines Jahrzehnts unermüdlich für die Schaffung einer Schweizerischen Nationalphonothek eingesetzt haben.
Interessant ist auch, dass in seinem Text Defizite benannt werden, die heute immer noch bestehen: so ist von der unzureichenden Zugänglichkeit von Radioaufnahmen die Rede und von den mangelnden Mitteln beim Schweizerischen Volksliedarchiv und beim Phonogrammarchiv der Universität Zürich um "das von ihnen gesammelte Material ... in gewünschtem Ausmass zu betreuen, auszuwerten und zu erweitern." Der Bericht war 1973 die Grundlage für Eingaben an den Bundesrat und an den Schweizerischen Wissenschaftsrat, in denen die Gründung einer Nationalphonothek empfohlen wurde.
Neben Robert Wyler bemühte sich Hans-Rudolf Dürrenmatt, damals Leiter der Musikabteilung der Zentralbibliothek Solothurn, um die Phonothek. Beide waren in den Siebzigerjahren Mitglieder der Phonothekenkommission des VSB (Vereinigung Schweizerischer Bibliothekare - heute BBS) und SVD (Schweizerische Vereinigung für Dokumentation). In einer Notiz vom 2. Juni 1976 steht: "zwei Mitglieder der Kommission - die Herren Dürrenmatt und Wyler - sind in einem von der Landesgruppe Schweiz der AIBM (Association Internationale des Bibliothèques Musicales - heute ASCM) zusammengerufenen Arbeitskreis vertreten, welcher die Gründung einer Nationalen Phonothek zum Ziel hat. Mit finanzieller Unterstützung von Pro Helvetia wird es demnächst möglich sein, eine Studie über die grundlegenden Erfordernisse einer solchen Institution zu erstellen. Die Expertenkommission Clottu erwähnt das Projekt einer Schweizerischen Nationalphonothek in ihrem Bericht ausdrücklich und empfiehlt es zur Verwirklichung."
Der sogenannte Clottu-Bericht (Eléments pour une politique culturelle suisse) von 1975 war eines der wenigen offiziellen Dokumente, in dem die Phonothek erwähnt wurde. Dahinter standen zwei weitere Protagonisten der Phonotheksgeschichte: Franz Georg Maier, Direktor der Landesbibliothek und Hans Steinbeck, Leiter das Schweizerischen Musikarchivs bei der SUISA. Im April und Mai 1974 fand ein Briefwechsel zwischen Nationalrat Gaston Clottu und Steinbeck bzw. Maier statt, in dem der Abschnitt über die Phonothek im Clottu-Bericht entworfen wurde.
Die oben erwähnte Studie von Hans-Rudolf Dürrenmatt entstand in den Monaten August bis Oktober 1976 und weist trotz der kurzen Entstehungszeit eine erstaunliche Fülle von Einzelheiten auf. Während Maier im Namen der Landesbibliothek im August 1977 eine positive Stellungnahme zur Studie abgab, nahm sich das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mehr Zeit. In einem Brief an Hans Steinbeck vom 26. Mai 1978 teilte der damalige Departementsvorsteher, Hans Hürlimann, mit, dass "die Schaffung einer Phonothek einem kulturpolitischen Bedürfnis entspreche, dass [jedoch] die Realisierung des Vorhabens im vorgeschlagenen Sinne im Augenblick allein schon infolge des vom Parlament verfügten absoluten Personalstopps und der fehlenden Räumlichkeiten nicht möglich sei." Als Alternative zur Eingliederung in die Landesbibliothek wird eine Trägerschaft des Kantons und der Stadt Bern erwogen, auch sei die Haltung der SRG gegenüber dem Projekt "entscheidend für die Realisierung".
Bei einem Treffen der interessierten Kreise vom 15. November 1978 wurde die Zurückhaltung des Bundes bestätigt und die Möglichkeiten einer Unterbringung der Nationalphonothek in Bern unter Beteiligung der Stadt und des Kantons erörtert.
Eine prominent besetzte Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Kulturpflege (heute Bundesamt für Kultur) unter der Leitung von Christoph Reichenau veröffentlichte am 3. Juli 1980 einen umfangreichen Bericht mit dem Titel "Projekt Schweizerische Nationalphonothek". Er enthält unter anderem den Entwurf zu einer Stiftungsurkunde. Als Stiftungsträger wurden die Eidgenossenschaft, der Kanton Bern, die SUISA, die Schweizerische Interpretengenossenchaft (SIG), die IFPI Schweiz und die SRG genannt.
Am 30. Oktober 1981 schlug das EDI dem Bundesrat die Schaffung einer Schweizerischen Nationalphonothek vor; der Antrag wurde aber wegen unüberwindlicher Widerstände des Finanzdepartements zurückgezogen. Daraufhin setzten sich F.G. Maier und der Direktor des Bundesamtes für Kulturpflege, Frédéric Dubois, für die Gewährung eines Investitionsbeitrags aus dem Prägegewinn des Stanser-Verkommnis-Talers ein, sowie für die Bewilligung zur Anstellung eines Praktikanten und die Freihaltung des vorsorglich in der Schweizerischen Landesbibliothek eingerichteten Raumes für 2-3 Jahre. Im Juli 1982 bewilligte der Bundesrat einen Beitrag von 120'000 Fr. In einem Aussprachepapier für den Bundesrat vom September 1983 wird festgehalten, dass sich die Stadt Lugano im Dezember 1982 bereit erklärt habe, das ehemalige Radiostudio zur Verfügung zu stellen. Damit war man dem Punkt der Realisierung nahe gekommen.
Am 14. Februar 1984 wurde der "Aufbauverein Schweizerische Nationalphonothek" gegründet. Als Zweck des Vereins nennen die Statuten "... eine Schweizerische Landsphonothek aufzubauen und diese anschliessend der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Teil der Schweizerischen Landesbibliothek zur Weiterführung anzuvertrauen". Zum Präsidenten wurde Hans Rudolf Dörig gewählt, damals Vizedirektor des Bundesamtes für Kulturpflege. Dem Vorstand gehörten ausserdem Hans Georg Maier, Direktor der Landesbibliothek, André Guex-Joris (Stadtarchivar von Morges und Schallplattensammler), Emmanuel Belser (SRG) und Hans Steinbeck (SUISA, Schweizerisches Musikarchiv) an.
Am 22. März 1984, also nach der Vereinsgründung, berichtete Frédéric Dubois Bundesrat Egli nochmals schriftlich über die Entwicklung der Situation. Egli reagiert sehr ungehalten, da zuvor das Vorhaben Nationalphonothek nicht in die Legislaturplanung aufgenommen worden war und sich zwei seiner Chefbeamten, H.R. Dörig und F.G. Maier, trotzdem als persönliche Mitglieder dem Verein zur Verfügung gestellt hatten. Er betonte, damit sei der Bundesrat vor ein "fait accompli" gestellt worden.
Die Phonothek entsteht
Die reale Existenz der Schweizerischen Nationalphonothek begann an einem Spätsommertag, dem 17. August des Jahres 1984, in Morges mit der ersten Generalversammlung des Aufbauvereins. An dieser Versammlung wurde der Vorstand durch Armando Zoppi, Segretario comunale der Stadt Lugano, und Vital Hauser, Direktor der Schweizerischen Interpretengesellschaft, ergänzt. Ausserdem wurde ein Beirat mit Jacques Goy, Tontechniker bei Radio Suisse Romande, Clau Solèr vom Phonogrammarchiv der Universität Zürich, dem Tessiner Komponisten Carlo Florindo Semini, der sich für eine Ansiedlung der Phonothek im Tessin eingesetzt hatte, sowie Robert Wyler und Hans-Rudolf Dürrenmatt ernannt. Schliesslich wurde Kurt Deggeller zum Direktor gewählt.
Die finanzielle Basis des Unternehmens bestand zu jener Zeit aus zwei einmaligen Beiträgen: 120'000 Fr. aus dem Prägegewinn des Bundes und 100'000 Fr. von der SUISA. Eine Finanzhilfe des Bundes war nicht vor 1988, dem Beginn einer neuen Finanzplanperiode, zu erwarten. Die Stadt Lugano stellte Räumlichkeiten im ehemaligen Radiostudio kostenlos zur Verfügung und hatte einen Kredit von 112'000 Fr. für deren Umbau bewilligt. Der Betrag wurde später auf 163'000 Fr. erhöht, da der Boden des Archivraums verstärkt werden musste. Der Umbau wurde im Herbst 1985 abgeschlossen und am 30. Oktober mit einer kleinen Feier eingeweiht, an der neben dem Präsidenten Dörig und dem Direktor auch der damalige Vice-Sindaco von Lugano, Benedetto Bonaglia, das Wort ergriff.
Auf der politischen Ebene hatte der damalige Tessiner Nationalrat Mario Grassi ein Postulat eingereicht, mit dem der Bundesrat eingeladen wurde, zu prüfen, in welcher Form die Schweizerische Nationalphonothek angemessen unterstützt werden könnte. Das Postulat wurde im Februar 1986 vom Bundesrat entgegengenommen und in der Frühjahrssession vom Nationalrat verabschiedet. Ausserdem fand ein Treffen mit der Kulturkommission des Kantons Tessin statt mit dem Ergebnis, dass der Kanton für 1987 eine einmalige Starthilfe von 100'000 Fr. und ab 1988 einen regelmässigen Betriebsbeitrag von 50'000 Fr. Bewilligte. An der zweiten Generalversammlung vom 8. März 1985 in der Landesbibliothek in Bern konnte der Präsident, Hans Rudolf Dörig, auch eine jährliche Unterstützung durch den Bund von 400'000 Fr. ab 1988 in Aussicht stellen. Der Vorstand wurde durch Jürg Rohrdorf, Direktor der IFPI Schweiz, ergänzt.
Mit diesen Zusagen war es zu verantworten, im Februar 1986 zwei Mitarbeitende teilzeitlich einzustellen: Frau Ombretta Fontana für den Bereich Dokumentation und Stefano Cavaglieri für die Technik. Sie sind der Phonothek treu geblieben und haben in höchst verdienstvoller Weise zum Aufbau und Betrieb des Instituts beigetragen.
Eine wesentliche Hilfe bei der finanziellen Überbrückung der Jahre 1986 und 87 war die Teilnahme am Nationalen Forschungsprogramm 16 "Methoden zur Erhaltung von Kulturgütern". Das Projekt mit dem Titel "Historische Tondokumente der Schweiz: Information, Dokumentation, Restaurierung" , das von Januar 1986 bis Dezember 1987 lief und mit 200'000 Fr. ausgestattet war, erlaubte den Aufbau von Kompetenzen im technischen und dokumentarischen Bereich. Höhepunkt war ein internationales Kolloquium zum Thema "Geschichte, Erhaltung und Restaurierung historischer Tonträger", das vom 28. bis 30. Oktober 1986 in Lugano stattfand und an dem sich u.a. die damalige Direktorin der französischen Phonothèque Nationale, Marie-France Calas, und der Direktor des Phonogrammarchivs der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Dietrich Schüller, beteiligten.
Im Juni 1986 beschloss der Vorstand, den Verein in eine Stiftung umzuwandeln. Die Stiftungsgründung erfolgte anlässlich der Sitzung vom 18. Mai 1987 in Lugano mit der Verabschiedung der Statuten, und mit der notariellen Beurkundung vom 24. November 1987. Der Bund trat nicht als Stifter auf, erhielt aber einen Sitz im Stiftungsrat. Neben dem Kanton Tessin und der Stadt Lugano beteiligten sich auch die SRG sowie die Verwertungsgesellschaften SUISA, SIG und IFPI an der Stiftung. Sie wurde mit einem Kapital von 5000.- Fr. ausgestattet. Zum ersten Präsidenten des Stiftungsrats wurde Giancarlo Viscardi, Mitglied der Stadtregierung von Lugano, gewählt.
Die Statuten der Schweizerischen Nationalphonothek
Die ersten Statuten der Schweizerischen Nationalphonothek, genehmigt durch die Gründungsmitglieder anlässlich der konstituierenden Sitzung vom 18. Mai 1987, in Lugano.