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Auftrag

Gesetz

Der der Schweizerische Nationalphonothek übergebene Auftrag beruht auf dem Gesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek.

Art. 3 Sammelauftrag beschreibt die Parameter, nach denen Sammlungen angeschafft werden sollen.

Art. 4, all. 2a Umschreibung des Sammelauftrags, sieht die Sammlung durch eine andere Institution vor und in

Art. 10 Zusammenarbeit und Koordination, wird die Aufgabenteilung der Nationalbibliothek mit anderen Institutionen festgehalten, vor allem im Bereich audiovisueller Dokumente.

Im Art. 4 Sammlung durch andere Institutionen der Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek, wird der Sammelauftrag durch andere Institutionen beschrieben, und in diesem Abschnitt wird die Schweizerische Nationalphonothek speziell genannt. Der an die Nationalphonothek übergebene Auftrag zur Sammlung des klingenden Kulturgutes beruht auf dem Gesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek.

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Conféderation Suisse, Confederazione Svizzera, Confederaziun svizra


Die Schweizerische Nationalphonothek gehört zur Schweizerischen Nationalbibliothek


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