Tel. +41 58 465 73 44 | fnoffice@nb.admin.ch

Logo FN

Home

Nachlässe und Sammlungen - Detail

MAISSEN, Alfons

Zeitfolge
1930-1980c

Umfang
251 Magnetbänder, 109 Pilaphon-Platten

Provenienz
MAISSEN, Alfons

Biographische Angaben
https://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D48697.php

Abgebende Stelle
Ein erster Nachlass wurde am 31.10.2003 der Schweizer Nationalphonothek vom Radio Rumantsch (Chur) übergeben. Ein zweiter Nachlass wurde am 02.05.2005 der Schweizer Nationalphonothek vom Institut für Kulturforschung Graubünden übergeben.

Form und Inhalt
Sammlung von rätoromanischen Volksliedern. Die Lieder sind zwischen den 1930er und 1960er-Jahre in ganz Graubünden aufgenommen worden.; Zum Nachlass Alfons Maissens gehört eine alle Idiome umfassende Sammlung von rund 1'500 rätoromanischen Volksliedern. Die Lieder sind zwischen den 1930er und 1960er-Jahre in ganz Graubünden aufgenommen worden. Das frühe Material befindet sich auf 100 Gelatine-Platten, die späteren Aufnahmen auf 138 Tonbändern. Ergänzend dazu stellte Maissen Notenblätter zusammen und verfasste erläuternde Texte. Der Nachlass Maissen umfasst im Wesentlichen folgende vier Bestände: 1) Sammlung Hanns In der Gand, der ab 1931 im Auftrag der SGV in der Surselva forschte und Aufnahmen machte. Es liegen zwanzig eingeschriebene Briefe mit Bündeln von Notenblättern vor, die In der Gand jeweils nach Basel verschickt hatte. Seine Aufnahmemethodik kann im ersten Band der Rätoromanischen Volkslieder (S. LXIII) nachgelesen werden; 2) Sammlung Tumasch Dolf, Sammler von romanischen Volksliedern. Kernstück sind handschriftlich verfasste Notenblätter zu rund 1'000 Liedern. Dolf begann seine Sammeltätigkeit 1913 im Auftrag des in Fribourg tätigen Universitätsprofessoren Caspar Decurtins und führte sie später im Auftrag der SGV weiter. Dolf beschreibt seine Arbeit im ersten Band der Rätoromanischen Volkslieder (S. LXX); 3) Aufnahmen von Gian Gianett Cloetta aus Bergün und aus zwei Engadiner Ortschaften. Die rund 300 Lieder beinhaltende Sammlung entstand ursprünglich aus eigenem Antrieb, wurde mit der Zeit dann von der SGV aktiv unterstützt und gefördert; 4) Sammlung Alfons Maissen, die im Rahmen des SGV-Mandats zwischen 1938 und 1944 entstand. Die ersten Aufnahmen wurden auf 100 doppelseitig bespielten Zelluloid-Platten festgehalten, dann erfolgte der Wechsel auf Magnetbänder, von denen 138 Stück vorliegen. Die Volksliedsammlung aus dem Nachlass Maissen zeichnet sich insgesamt durch eine ausserordentlich grosse Vielfalt aus. Zahlreich sind Liebeslieder, Kinderlieder und Wiegenlieder. Aber auch andere Gattungen wie Soldatenlieder, Scherzlieder (heitere Lieder für die Juge

Reproduktionsbestimmungen
Die Aufführungs- und Reproduktionsrechte an sämtlichen Tonmaterialien respektive Audiodateien liegen bei der Schweizerischen Gesellschaft für Volkskunde, Basel.

Aufnahme-Sprache
Romanisch

Findmittel
Das während Jahrzehnten erhobene und gesammelte Tonmaterial blieb zu Lebzeiten Maissens unveröffentlicht. In einem Projekt des Instituts für Kulturforschung Graubünden ikg, das von 2006 bis 2009 lief, bereitete der Churer Kantonsschullehrer und Musiker Iso Albin den gesamten Nachlassbestand an Liedaufnahmen sachgerecht auf. Er legte eine Datenbank an, in der die Gesangsaufnahmen mit den entsprechenden handschriftlichen Notenblättern sowie mit weiterführenden Informationen zu Form, Funktion, Verbreitung und Entstehungskontext verknüpft werden konnten. Das Projekt wurde von der Kulturförderung Graubünden, vom Dicziunari Rumantsch Grischun (DRG) und vom Legat Anton Cadonau unterstützt.

Veröffentlichungen
Iso Albin et al.: Die Sammlung Maissen. Chur, Glarus: Somedia Buchverlag, 2014

Verwendete Quellen
https://www.fonoteca.ch/collections/fondsCollections/pdf/maissenA.pdf


Logo Schweizerische Eidgenossenschaft, 
Conféderation Suisse, Confederazione Svizzera, Confederaziun svizra


Die Schweizerische Nationalphonothek gehört zur Schweizerischen Nationalbibliothek


© Schweizerische Nationalphonothek. Alle Rechte der elektronischen Veröffentlichung sind der Schweizerischen Nationalphonothek, Lugano, vorbehalten. Die kommerzielle Verwendung der Informationen ist untersagt.
Elektronisch publizierte Informationen und Zitate unterliegen den gleichen Regeln wie gedruckte Texte. Es gilt das Schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG). Für Copyright und Zitierregeln siehe: www.fonoteca.ch/copyright_de.htm

URL: