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Elemente der Katalogisierung
1. |
Einführung |
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Das TondokumentKatalogisierungsregeln und -schemata Im Laufe der Jahre wurden bestimmte Katalogisierungsregeln ausgearbeitet, um Kataloge konsistent anzulegen und um den Informationsaustausch zu erleichtern (AACR2, ISBD, FIAF Cataloguing Rules for Film Archives, IAML International Cataloguing Code on Music usw.). Diese Modelle sind allerdings durch ursprünglich für Bibliotheksmaterial konzipierte Strukturen geprägt, d.h. sie bilden eine mehr oder weniger angemessene Anpassung an diese Standards. Die Besonderheiten der Tondokumente werden dadurch jedoch "geopfert" bzw. in Schemata gedrängt, die ihre spezifischen Merkmale nicht zur Geltung bringen. Tondokumente besitzen spezifische physische und bibliografische Eigenschaften: So ist insbesondere die Tonaufnahme durch den produzierten und für das Hören wiedergegebenen Klang gekennzeichnet. Ein Musikstück z.B. kann nicht direkt zugänglich, es benötigt dafür eine "Übersetzung" (in diesem Falle eine Aufnahme), um zu es anhören zu können. Die eigentliche Aufnahme besteht aus mehreren Schritten und Elementen: Das Musikwerk, die Aufführung, die Aufzeichnung, die Wiedergabe in einem lesbaren Format und schliesslich das Hören. Einen wichtigen Schritt bei der theoretischen Beschreibung dieser komplexen Inhaltselemente macht das als Dokumentationsschema definierte FRBR (Functional Requirements for Bibliographic Records). Dabei handelt es sich um eine Struktur, die auf dem Verhältnis zwischen dem Werk (= Musikkomposition), der Darbietung (=Aufführung), der Äusserung (=Formate) und dem Objekt beruht. Dies erleichtert die analytische Katalogisierung: Der Tonträger als Ganzes wird als Katalogisierungseinheit betrachtet und das aufgezeichnete Werk als unabhängige Einheit, die mit einem Tonträger mit verschiedenen Inhalten verbunden ist. Wichtig sind auch die Empfehlungen der IASA, die mit der Veröffentlichung der "The IASA Cataloging Rules" versucht, die Regeln AACR2 und ISBE (NBM) für Tonträger durch Erweiterungen, Ergänzungen zu charakterisieren und zu harmonisieren. Diese Arbeiten zeugen von den kontinuierlichen Bemühungen zur Förderung des Austausches von Metadaten über gemeinsame Plattformen oder über das Internet (z.B. MARC, Dublin Core und MPEG-7). |
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2. |
Elemente der Katalogisierung |
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Regeln:Die folgenden Angaben sollen bestimmte grundlegende und logische Prinzipien niederlegen, um offensichtliche Widersprüche in der Katalogisierung von Tonträgern zu vermeiden. Die Erfassung und die Form der Daten müssen den Regeln und Methoden der jeweiligen Institution, die von den Benutzerbedürfnissen abhängen, entsprechen. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Katalogisierung: ein Maximum an Informationen anbieten, damit der Benutzer unter Einsatz aller Möglichkeiten suchen kann. Informationsquellen:Beim Tonträgermaterial fehlt häufig die primäre Informationsquelle. Die für die Beschreibung zweckdienlichen Informationen sind verstreut auf dem eigentlichen Tonträger, auf dem Label, dem Deckblatt oder der Hülle und gegebenenfalls in den Broschüren und Begleitdokumenten zu finden. Um ausreichend konstante Daten zu erzielen, muss eine Präferenzreihenfolge aufgestellt werden. Daten:Unverzichtbare Informationsgruppen:
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a. |
Formale, technische Angaben: |
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Jeder Tonträgertyp kann beliebige Inhalte enthalten und weist daneben eine spezifische Leseeigenschaft auf, die aufgezeigt werden muss, um den Inhalt zu erschliessen. Für die Katalogisierung der Tonträger und Tondateien müssen deshalb die Art des Tonträgers oder der Tondatei sowie die physisch-technischen Merkmale (Typ/Format des Tonträgers, Anzahl Tonträger, Wiedergabegeschwindigkeit, Dimensionen, Aufzeichnungstechniken, Material usw.) sowie der physische Zustand des Trägers festgehalten werden. Die Daten zur Veröffentlichung des Trägers spielen eine wichtige Rolle für die Identifizierung der Produktion: Label, Bestellnummer der Schallplattenfirma, Matrizen-Nr. (vor allem für historische Tonträger), Strichcode oder sonstige Identifizierungscodes, Publikationsdatum sowie Inhaber von Urheber- oder Wiedergaberechten. |
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b. |
Angaben zum Inhalt: |
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Titel: Beteiligte: Aufnahme: |
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c. |
Beschreibung der Kopien: |
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Bisweilen ist die Übertragung des Inhalts auf einen anderen Träger zwecks Langzeitarchivierung oder Konsultation notwendig und praktisch. Allerdings besteht dabei die Gefahr, wesentliche Informations- oder Kontextelemente zu verlieren. |
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Identifizierung: |
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Die Archivnummer, die ein Dokument eindeutig kennzeichnet, soll erlauben, den Tonträgertyp beim Lesen zu erkennen. Zudem soll die Archivnummer für digitalisierte Kopien als Filenummer und in einem Informatiksystem verwendet werden können. |
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Dazugehöriges Material:Die Sammeltätigkeit der audiovisuellen Archive muss neben den eigentlichen Tondokumenten auch das "dazugehörige" oder "Begleitmaterial" umfassen: Dazu zählen alle Dokumente und sonstigen erstellten Artikel, aus denen der Kontext der Tonaufzeichnung zu entnehmen ist. Dies verleiht den audiovisuellen Archiven die Doppeleigenschaft als Archiv und als Museum. Dabei kann es sich um unterschiedliches Material handeln. Dazu gehören die Geräte und technischen Instrumente, die zum Lesen der Tondokumente gebraucht werden (historische oder moderne Geräte, Ersatzteile usw.) sowie die gesamte Dokumentation über die Geschichte der Tonträger, der Aufnahmetechnik oder der Plattenproduktion. Zum auditiven Erbe gehören ausserdem sämtliche Begleitdokumente und Zusatzinformationen (Handschriften, Illustrationen, verschiedenste Zeugenberichte) im Zusammenhang mit allen aufbewahrten Beständen. Das Sammeln von solchem Material ist nicht ein Ziel an und für sich, sondern hat als Auswahlkriterium den direkten Bezug zu besonderen Tonaufnahmen oder Persönlichkeiten, zu speziellen Phänomenen der Klangaufzeichnung oder zu der industriellen, künstlerischen und sozialen Bedeutung für die Welt der Tonaufnahme. |

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