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Archivierung
Die Schweizerische Nationalphonothek verfügt über ein hochentwickeltes digitales Archiv, das allen Kriterien und Bedingungen in Sachen Sicherheit und Kontinuität der internationalen Normen entspricht. Seine grosse Flexibilität sowie die beachtliche Kapazität erlauben es, Dienstleistungen zur Archivierung an Dritte anzubieten. Diese Dienstleistung ist vor allem für Private oder kleinere Archive interessant, die weder die Mittel noch die kritische Masse haben, um ein solches Archivsystem aufzubauen und zu unterhalten.
Bedingungen
- Die Schweizerische Nationalphonothek bewahrt in seinem digitalen Archivsystem Files in hoher Auflösung für die Langzeitarchivierung auf, zusammen mit den Files in komprimierter Form für die Benutzung, den Files mit den technischen Metadaten im XML-Format sowie alle anderen File-Formate die für den Auftraggeber von Nutzen sind in Form einer AIP-Einheit (Archival Information Package).
- Der Auftraggeber bekommt einen sicheren, geschützten und kryptografierten Zugang zu seinem digitalen Bestand via FTP (File Transfer Protocol). Mit diesem Zugang bekommt er alle Rechte (lesen, schreiben, löschen usw.) für seine Dokumente, was eine gewisse Verantwortung seinerseits impliziert. Die Verantwortlichen der Schweizerische Nationalphonothek haben nur zu administrativen Zwecken Zugriff zu diesen Beständen.
- Die Schweizerische Nationalphonothek garantiert die Sicherheit und Integrität der Daten gemäss dem Referenzmodell OAIS (Open Archival Information System). Jeder File ist mit einem Integritätskodex (checksum) versehen und wird an mindestens zwei verschiedenen Orten transparent gespeichert.
- Die Schweizerische Nationalphonothek übernimmt die periodische Erneuerung der technischen Infrastruktur, um die Archivierung und den Zugriff auf lange Zeit zu garantieren. Vor jedem relevanten Wechsel wird der Auftraggeber informiert.
- Die abgeschlossenen Verträge sind zeitlich nicht limitiert. Jeder eingemietete Bestand bleibt exklusiver Besitz des Auftraggebers, der diesen nach einer Vorankündigung von mindestens 3 Monaten jederzeit zurückziehen kann mit.

Die Schweizerische Nationalphonothek gehört zur Schweizerischen Nationalbibliothek
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